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Fischer Seilschloss Schlüssel, 55 cm

Fischer Seilschloss Schlüssel, 55 cm

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    Das Fischer Seilschloss mit Schlüssel bietet eine einfache und praktische Lösung zum Sichern von Fahrrädern, Rollern oder Kinderwägen. Mit einer Länge von 55 cm und einem flexiblen Stahlseil ist es ideal für kurze Stopps im Alltag geeignet.

    Produktdetails

    • Marke: Fischer
    • Typ: Seilschloss mit Schlüssel
    • Länge: 55 cm
    • Durchmesser: ca. 8 mm (je nach Ausführung)
    • Material: Stahlseil mit Kunststoffummantelung
    • Farbe: Schwarz
    • Inklusive 2 Schlüssel

    Besondere Merkmale

    Das Schloss ist leicht, kompakt und lässt sich problemlos transportieren – ideal für den täglichen Gebrauch. Die Kunststoffummantelung schützt den Lack Ihres Fahrrads vor Kratzern. Die Bedienung per Schlüssel ist einfach und zuverlässig.

    Sicherheitshinweise

    • Verwenden Sie das Schloss nur in Kombination mit einem festen, unbeweglichen Gegenstand.
    • Schlüssel immer separat und nicht gemeinsam aufbewahren.
    • Regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen – bei sichtbarem Verschleiß Schloss austauschen.
    • Das Schloss bietet Basisschutz – für hochwertige Fahrräder empfehlen wir ein zusätzliches Hochsicherheits-Schloss.
    • Nur für den vorgesehenen Zweck (Diebstahlschutz) verwenden.

    Zustand

    Neuware. 

    Fischer

    • Verwenden Sie das Schloss nur in Kombination mit einem festen, unbeweglichen Gegenstand.
    • Schlüssel immer separat und nicht gemeinsam aufbewahren.
    • Regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen – bei sichtbarem Verschleiß Schloss austauschen.
    • Das Schloss bietet Basisschutz – für hochwertige Fahrräder empfehlen wir ein zusätzliches Hochsicherheits-Schloss.
    • Nur für den vorgesehenen Zweck (Diebstahlschutz) verwenden.
    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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