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Artikelnummer (SKU):EB-167622991371
Fischer Protec CK130 Kettenschloss Fahrradschloss Schloss
Fischer Protec CK130 Kettenschloss Fahrradschloss Schloss
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Fischer Protec CK130 Kettenschloss – Fahrradschloss Sicherheitsschloss
Das Fischer Protec CK130 Kettenschloss bietet zuverlässigen Schutz für dein Fahrrad. Die robuste Kette sorgt für eine hohe Sicherheit im Alltag – ideal für das Abstellen von Fahrrädern in der Stadt, vor dem Haus oder unterwegs.
Produktdetails
- Produkttyp: Kettenschloss / Fahrradschloss
- Marke: Fischer
- Modell: Protec CK130
- Stabile Kettenkonstruktion
- Geeignet für Fahrräder und E-Bikes
- Flexibel einsetzbar
Besondere Merkmale & Vorteile
- Hohe Sicherheit: Robuste Kette schützt vor Diebstahl.
- Flexibel: Einfaches Anschließen an verschiedene Gegenstände.
- Praktisch: Ideal für Alltag und unterwegs.
- Robust: Langlebige Materialien für dauerhaften Einsatz.
- Universell: Für Fahrräder, Roller und mehr geeignet.
Aufbewahrung & Pflege
- Vor starker Nässe schützen
- Bei Bedarf reinigen und trocknen
- Schlossmechanismus gelegentlich pflegen
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Kein Schloss bietet 100% Schutz vor Diebstahl
- Fahrrad immer an festen Gegenständen sichern
- Schlüssel sicher aufbewahren
Retouren1a.de Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameCartrend GmbHAdresseCarl-Benz-Straße 2, Rülzheim, 76761, DEE-Mailinfo@fischer-fahrradshop.deTelefon4972729801909
- Schloss ausschließlich zur Sicherung von Fahrrädern und ähnlichen Gegenständen verwenden
- Nicht als Sicherung für motorisierte Fahrzeuge verwenden
- Beschädigtes Schloss nicht weiterverwenden
- Schlüssel sorgfältig aufbewahren und vor Verlust schützen
- Von Kindern fernhalten – Verletzungsgefahr durch Metallkette
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
