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Fischer City-Sattel 50366, Fahrradsattel, Nahtlos

Fischer City-Sattel 50366, Fahrradsattel, Nahtlos

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    Der Fischer City-Sattel 50366 bietet optimalen Sitzkomfort für tägliche Fahrten in der Stadt. Durch seine ergonomische Form, die nahtlose Oberfläche und die robuste Verarbeitung ist er der perfekte Begleiter für jede Fahrradtour – ob zur Arbeit, zum Einkauf oder in der Freizeit.

    Produktdetails

    • Modell: Fischer City-Sattel 50366
    • Nahtloses Obermaterial – verhindert Druck- und Scheuerstellen
    • Ergonomische Form für aufrechte Sitzhaltung
    • Breite Sitzfläche für zusätzlichen Komfort
    • Wasserabweisendes Material
    • Universelle Sattelstützenaufnahme
    • Ideal für Cityräder und Hollandräder

    Vorteile

    Der Sattel ist speziell für ein entspanntes Fahrgefühl auf kurzen bis mittellangen Strecken ausgelegt. Das nahtlose Design verhindert unangenehme Druckstellen auch bei längeren Fahrten. Die robuste Verarbeitung macht den Sattel besonders langlebig und pflegeleicht.

    Sicherheitshinweise

    • Vor der Montage unbedingt die Kompatibilität mit der Sattelstütze prüfen.
    • Alle Schrauben und Befestigungspunkte regelmäßig auf festen Sitz kontrollieren.
    • Sattel nur mit geeignetem Werkzeug montieren – keine improvisierten Halterungen verwenden.
    • Vor der ersten Fahrt: Sitzposition und Neigung des Sattels optimal einstellen.
    • Sattel nur bei festem Halt verwenden – bei Lockerung Unfallgefahr!
    • Niemals beschädigte Sättel oder Halterungen weiterverwenden – Lebensgefahr bei Bruch.

    Zustand

    Neuware. 

    Fischer

    • Vor der Montage unbedingt die Kompatibilität mit der Sattelstütze prüfen.
    • Alle Schrauben und Befestigungspunkte regelmäßig auf festen Sitz kontrollieren.
    • Sattel nur mit geeignetem Werkzeug montieren – keine improvisierten Halterungen verwenden.
    • Vor der ersten Fahrt: Sitzposition und Neigung des Sattels optimal einstellen.
    • Sattel nur bei festem Halt verwenden – bei Lockerung Unfallgefahr!
    • Niemals beschädigte Sättel oder Halterungen weiterverwenden – Lebensgefahr bei Bruch.
    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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