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Der Fablekids Autokindersitz Noble in der Farbe Grau bietet optimalen Schutz, hohen Sitzkomfort und modernes Design für Kinder unterwegs. Er erfüllt alle sicherheitsrelevanten Anforderungen und ist sowohl für kurze Fahrten als auch für lange Reisen bestens geeignet.
Produktdetails
- Modell: Fablekids Noble
- Farbe: Schwarz
- Gruppe: 1/2/3 (ca. 9 – 36 kg, ca. 9 Monate bis 12 Jahre)
- Verstellbare Kopfstütze mit Seitenaufprallschutz
- 5-Punkt-Gurt-System für zusätzliche Sicherheit (für Gruppe 1)
- Gurtführung für Gruppe 2/3
- Abnehmbarer, waschbarer Bezug
- Ergonomische Polsterung für bequemen Sitz
- Einfacher Einbau mit dem Fahrzeuggurt
Sicherheitsmerkmale
Der Sitz ist nach der europäischen Norm ECE R44/04 zugelassen und getestet. Dank seiner robusten Konstruktion und dem Seitenaufprallschutz bietet der Fablekids Noble ein hohes Maß an Sicherheit für dein Kind.
Sicherheitshinweise
- Nur in Fahrzeugen mit 3-Punkt-Gurt verwenden.
- Vor jeder Fahrt prüfen, ob der Sitz korrekt und fest installiert ist.
- Das Kind immer ordnungsgemäß anschnallen – auch bei kurzen Fahrten.
- Der Sitz darf nicht auf dem Beifahrersitz mit aktivem Airbag verwendet werden.
- Keine Änderungen am Sitz oder den Gurten vornehmen.
- Nach einem Unfall darf der Sitz nicht weiterverwendet werden.
Zustand
Neuwertige Retoure ohne Originalverpackung.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Canbolat Vertriebs GmbHAdresseGneisenaustr. 10-11, Würzburg, 97074, DEE-Mailinfo@arebos.deTelefon4993190803000
- Nur in Fahrzeugen mit 3-Punkt-Gurt verwenden.
- Vor jeder Fahrt prüfen, ob der Sitz korrekt und fest installiert ist.
- Das Kind immer ordnungsgemäß anschnallen – auch bei kurzen Fahrten.
- Der Sitz darf nicht auf dem Beifahrersitz mit aktivem Airbag verwendet werden.
- Keine Änderungen am Sitz oder den Gurten vornehmen.
- Nach einem Unfall darf der Sitz nicht weiterverwendet werden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.


