SKU:EB-167531082878
Dormia Flanell-Spannbetttuch, 90x100, Baumwolle
Dormia Flanell-Spannbetttuch, 90x100, Baumwolle
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Dormia Flanell-Spannbetttuch – 90 x 100 cm
Genießen Sie kuschelige Nächte mit dem hochwertigen Flanell-Spannbetttuch von Dormia. Ideal geeignet für kleine Matratzen mit den Maßen 90 x 100 cm – perfekt für Kinderbetten, Pflegebetten oder Sondergrößen.
Produktdetails
- Marke: Dormia
- Material: 100 % Baumwolle (Flanell)
- Größe: 90 x 100 cm
- Farbe: je nach Verfügbarkeit (z. B. Weiß, Grau, Blau)
- Besonderheit: Hautsympathisch, atmungsaktiv, warm und weich
- Pflegeleicht: Maschinenwaschbar bei 60 °C, trocknergeeignet
- Passform: Mit Rundumgummizug – faltenfreier Sitz
Weitere Hinweise
Dieses Spannbetttuch wurde aus hochwertiger Baumwolle gefertigt und ist ideal für die kalte Jahreszeit. Der angeraute Flanellstoff sorgt für zusätzliche Wärme und ein besonders weiches Liegegefühl.
Perfekt geeignet für Allergiker und Menschen mit empfindlicher Haut. Für maximalen Komfort empfehlen wir, das Betttuch vor dem ersten Gebrauch zu waschen.
Sicherheitshinweise
- Nur für den vorgesehenen Gebrauch auf Matratzen der angegebenen Größe verwenden.
- Von offenen Flammen und Hitzequellen fernhalten.
- Verpackungsmaterialien außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren – Erstickungsgefahr!
- Waschhinweise auf dem Etikett beachten, um Schäden am Stoff zu vermeiden.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
UnternehmensnameWilh. Wülfing GmbH & Co. KGAdresseWeseler Landstr. 26, Borken, 46325, DEE-Mailinfo@wilh-wuelfing.deTelefon49(0)28618004-0
Nur für den vorgesehenen Gebrauch auf Matratzen der angegebenen Größe verwenden.
Von offenen Flammen und Hitzequellen fernhalten.
Verpackungsmaterialien außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren – Erstickungsgefahr!
Waschhinweise auf dem Etikett beachten, um Schäden am Stoff zu vermeiden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
