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Daya DKMI-6360 Teigmachine, Teigknetmachine, Küchenhelfer, Backen, Italien
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Daya DKMI-6360 Teigmaschine
Produktbeschreibung
Die Daya DKMI-6360 Teigmaschine ist Ihr zuverlässiger Partner in der Küche. Mit ihrer starken Leistung und vielseitigen Funktionen eignet sie sich perfekt zum Kneten von Teigen, Rühren von Zutaten und vielem mehr. Ideal für Hobbybäcker und Profis!
Produktdetails:
- Leistung: 1200 Watt
- Fassungsvermögen: 3,6 Liter Edelstahl-Schüssel
- Geschwindigkeitsstufen: 6 Stufen für präzise Kontrolle
- Material: Hochwertiges Edelstahl und robustes Kunststoffgehäuse
- Funktionen: Kneten, Rühren, Schlagen
- Zubehör: Knethaken, Rührbesen und Schneebesen
- Farbe: weiß
Produktsicherheitsinformationen:
- Bitte stellen Sie sicher, dass die Maschine auf einer stabilen und rutschfesten Oberfläche verwendet wird.
- Nur für den Haushaltsgebrauch geeignet.
- Verwenden Sie die Maschine nicht mit nassen Händen.
- Nach jedem Gebrauch gründlich reinigen und trocknen.
- Von Kindern fernhalten. Die Maschine enthält bewegliche Teile.
- Lesen Sie die Bedienungsanleitung vor der ersten Verwendung sorgfältig durch.
Kaufen Sie jetzt!
Die Daya DKMI-6360 Teigmaschine bietet unschlagbare Leistung und Qualität zu einem fairen Preis. Sichern Sie sich Ihr Exemplar und bringen Sie Ihre Backkünste auf das nächste Level!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Produktsicherheitsinformationen:
- Bitte stellen Sie sicher, dass die Maschine auf einer stabilen und rutschfesten Oberfläche verwendet wird.
- Nur für den Haushaltsgebrauch geeignet.
- Verwenden Sie die Maschine nicht mit nassen Händen.
- Nach jedem Gebrauch gründlich reinigen und trocknen.
- Von Kindern fernhalten. Die Maschine enthält bewegliche Teile.
- Lesen Sie die Bedienungsanleitung vor der ersten Verwendung sorgfältig durch.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.