SKU:EB-167536717054
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Countryside Papiertopf Presse – umweltfreundlich & nachhaltig
Mit der Countryside Papiertopf Presse stellen Sie ganz einfach biologisch abbaubare Anzuchttöpfe aus Zeitungspapier her. Eine ideale Lösung für alle Hobbygärtner, die Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit legen.
Produktdetails
- Robuste Holzausführung mit ergonomischem Griff
- Einfache Handhabung: Zeitungspapier einrollen, pressen, fertig!
- Wiederverwendbar – kein Plastikmüll
- Perfekt für die Anzucht von Gemüse, Kräutern und Blumen
- Topfgröße ca. Ø5,5cm – ideal für Setzlinge
Anwendung
Schneiden Sie einfach Zeitungspapier in passende Streifen, wickeln Sie es um den Presszylinder und drücken Sie es mit dem Sockel zusammen. Der resultierende Papiertopf ist stabil genug für Erde und Wasser, bis die Pflanze ins Beet umgesetzt wird.
Sicherheitshinweise
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden – nicht für Kinder unter 8 Jahren geeignet
- Die Presse enthält keine scharfen Kanten, dennoch vorsichtig handhaben
- Von offenem Feuer fernhalten – Papier ist leicht entflammbar
- Nur mit sauberem, unbedrucktem Papier verwenden, um Schadstoffe zu vermeiden
- Nach Gebrauch trocken lagern, um Rissbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden
Lieferumfang
- 1x Papiertopf Presse aus Holz (Presszylinder + Bodenplatte)
- Kurzanleitung zur Herstellung der Töpfe
Starten Sie jetzt Ihre nachhaltige Pflanzenzucht – ganz ohne Kunststoff!
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Kaufland Stiftung & Co. KGAdresseRötelstraße 35, Neckarsulm, 74172, DEE-Mailkundenmanagement@kaufland.deTelefon49713294-00
Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden – nicht für Kinder unter 8 Jahren geeignet
Die Presse enthält keine scharfen Kanten, dennoch vorsichtig handhaben
Von offenem Feuer fernhalten – Papier ist leicht entflammbar
Nur mit sauberem, unbedrucktem Papier verwenden, um Schadstoffe zu vermeiden
Nach Gebrauch trocken lagern, um Rissbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.


