1
/
von
2
Artikelnummer (SKU):202509675132.306
Cesar Clown Kinderkostüm, Größe 152 cm – Fasching & Karneval Spaß
Cesar Clown Kinderkostüm, Größe 152 cm – Fasching & Karneval Spaß
Share
Regulärer Preis
€10,00 EUR
Angebotspreis
€10,00 EUR
Regulärer Preis
€16,95 EUR
Stückpreis
/
pro
Steuern inbegriffen.
Versand wird beim Checkout berechnet.
Beeilung, nur noch 1 auf Lager
Abholverfügbarkeit konnte nicht geladen werden
Wir Akzeptieren:
Cesar Clown Kostüm Kinder, 152 cm
Mit dem farbenfrohen Cesar Clown Kostüm wird jedes Kind zum Star der nächsten Party! Ideal für Karneval, Fasching, Geburtstagsfeiern oder Mottopartys – dieses Kostüm sorgt garantiert für gute Laune.
Produktdetails
- Marke: Cesar
- Größe: 152 cm (für Kinder ca. 11–12 Jahre)
- Farbe: Bunt mit klassischen Clown-Mustern
- Material: 100 % Polyester
- Lieferumfang: Clown-Oberteil, Hose, Kragen
- Pflegehinweis: Handwäsche empfohlen
Besonderheiten
- Leichtes, angenehm zu tragendes Material
- Bequeme Passform – ideal für stundenlanges Spielen
- Detailverliebtes, farbenfrohes Design
- Perfekt für Karneval, Kindergeburtstage oder Theateraufführungen
Sicherheitshinweise
- Von Feuer fernhalten – das Kostüm ist nicht feuerfest.
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile.
- Das Kostüm ist kein Spielzeug, sondern ein Verkleidungsartikel.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass leichte Farbabweichungen durch Lichtverhältnisse und Monitoreinstellungen möglich sind. Die Abbildungen dienen der Illustration.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
H.Krautwurst GmbH & Co. KGIn der Grube 1Obermaßfeld, 98617, Deutschlandotzen@krautwurst.gmbh
- Von Feuer fernhalten – das Kostüm ist nicht feuerfest.
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile.
- Das Kostüm ist kein Spielzeug, sondern ein Verkleidungsartikel.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
