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Cesar Clown Kostüm Kinder, 128 cm
Dieses fröhliche Clown Kostüm von Cesar sorgt garantiert für gute Laune! Perfekt für Karneval, Fasching, Kindergeburtstage oder lustige Mottopartys. Mit seinen bunten Farben und liebevollen Details bringt es Kinderherzen zum Lachen.
Produktdetails
- Marke: Cesar
- Modell: Clown Kostüm für Kinder
- Größe: 128 cm (geeignet für Kinder ca. 7–8 Jahre)
- Material: 100 % Polyester
- Lieferumfang: Oberteil, Hose, Clownskragen
- Farbe: Mehrfarbig – klassisches Clown-Design
- Pflegehinweis: Handwäsche empfohlen
Besonderheiten
- Bequem zu tragen – ideal für Kinderfeste und Karnevalsumzüge
- Bunte Farbkombination mit fröhlichen Mustern
- Leichtes An- und Ausziehen dank elastischer Materialien
- Original Cesar Qualität – detailverliebt verarbeitet
Sicherheitshinweise
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
- Von offenem Feuer und starken Wärmequellen fernhalten.
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile.
- Kostüm ist kein Spielzeug, sondern ein Bekleidungsartikel.

Hinweis
Die abgebildeten Accessoires (z. B. Perücke, Schminke, Schuhe) sind nicht im Lieferumfang enthalten, können aber separat erworben werden.
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Cesar Clown Kinderkostüm, Größe 128 cm – Fasching & Karneval Spaß
- Nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.
- Von offenem Feuer und starken Wärmequellen fernhalten.
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile.
- Kostüm ist kein Spielzeug, sondern ein Bekleidungsartikel.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
