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Butlers Take A Seat Auflage für Bierkasten
Entdecken Sie die innovative Lösung für mehr Komfort und Stil: Die Butlers Take A Seat Auflage für Bierkasten verwandelt Ihren herkömmlichen Bierkasten in eine bequeme Sitzgelegenheit – ideal für entspannte Grillabende, Camping oder gemütliche Stunden im Garten.
Produktdetails
- Material: Hochwertige, robuste und wetterbeständige Stoffe
- Design: Modern und funktional – perfekt zugeschnitten auf gängige Bierkastengrößen
- Abmessungen: Optimal dimensioniert für sicheren und bequemen Sitzkomfort
- Pflege: Leicht zu reinigen und wartungsarm
- Anwendungsbereiche: Ideal für den Einsatz im Freien – Garten, Terrasse, Camping
Genießen Sie den unvergleichlichen Sitzkomfort und das originelle Design, das nicht nur praktisch, sondern auch ein echter Hingucker bei Ihren Outdoor-Events ist.
Produktsicherheitsbestimmungen
- Verwenden Sie die Auflage ausschließlich für den vorgesehenen Zweck.
- Stellen Sie sicher, dass der Bierkasten vor der Nutzung stabil und unbeschädigt ist.
- Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren, da Kleinteile und scharfe Kanten vorhanden sein können.
- Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Auflage, insbesondere nach intensiver Nutzung oder Witterungseinflüssen.
- Bei Beschädigungen oder ungewöhnlichen Gebrauchsspuren die Nutzung sofort einstellen.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
BUTLERS GmbH & Co. KGAdresseHohenzollernring 16-18, Köln, 50672, DEE-Mailmarktplatz@butlers.com
Verwenden Sie die Auflage ausschließlich für den vorgesehenen Zweck.
Stellen Sie sicher, dass der Bierkasten vor der Nutzung stabil und unbeschädigt ist.
Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren, da Kleinteile und scharfe Kanten vorhanden sein können.
Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand der Auflage, insbesondere nach intensiver Nutzung oder Witterungseinflüssen.
Bei Beschädigungen oder ungewöhnlichen Gebrauchsspuren die Nutzung sofort einstellen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

