Artikelnummer (SKU):EB-166988077528
Brunnen Baier & Schneider Mischpalette 1048883 mit 10 Näpfen Künstlerpalette
Brunnen Baier & Schneider Mischpalette 1048883 mit 10 Näpfen Künstlerpalette
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Brunnen Baier & Schneider Mischpalette 1048883 – 10 Näpfe
Die Brunnen Baier & Schneider Mischpalette 1048883 mit 10 praktischen Näpfen ist das ideale Zubehör für Künstler, Schüler und Hobby-Maler. Perfekt zum Mischen von Farben, für Aquarell, Acryl oder Temperafarben – die Palette sorgt für sauberes und effizientes Arbeiten.
Produktdetails
- Marke: Brunnen Baier & Schneider
- Produkt: Mischpalette
- Artikelnummer: 1048883
- Anzahl der Näpfe: 10
- Material: Hochwertiger Kunststoff, leicht zu reinigen
- Maße: ca. 20 x 15 cm (Palette)
- Farben können sauber getrennt gemischt werden
- Geeignet für Schule, Atelier und Hobby
Besondere Merkmale & Vorteile
Diese Mischpalette überzeugt durch ihr robustes Material und die praktische Anordnung der 10 Näpfe. Sie erleichtert das saubere Mischen von Farben und ermöglicht ein professionelles Arbeiten auch für Einsteiger. Dank leichtem Kunststoff ist sie zudem sehr handlich und mobil einsetzbar.
Pflegehinweise
Nach der Verwendung die Palette mit lauwarmem Wasser und mildem Spülmittel reinigen. Farbenreste sofort abwaschen, um Verfärbungen zu vermeiden. Nicht für Spülmaschine empfohlen.
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur bestimmungsgemäß für das Mischen von Farben verwenden
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile
- Vermeidung von Kontakt mit Lebensmitteln
- Bei sichtbaren Rissen oder Beschädigungen nicht mehr verwenden
- Farben nur unter Aufsicht von Kindern verwenden

Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
Baier & Schneider GmbH & Co. KGAdresseWollhausstraße 60-62, Heilbronn, 74072, DEE-Mailinfo@brunnen.de
- Nur bestimmungsgemäß für das Mischen von Farben verwenden
- Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet – Erstickungsgefahr durch Kleinteile
- Vermeidung von Kontakt mit Lebensmitteln
- Bei sichtbaren Rissen oder Beschädigungen nicht mehr verwenden
- Farben nur unter Aufsicht von Kindern verwenden
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
