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BonVivo Puri, Teesieb aus Edelstahl im Kupfer-Look
BonVivo Puri, Teesieb aus Edelstahl im Kupfer-Look
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Der bonVIVO Puri ist ein hochwertiges Teesieb aus Edelstahl im stilvollen Kupfer-Look – ideal für alle Teeliebhaber, die Funktionalität mit modernem Design verbinden möchten. Es eignet sich perfekt zum Aufbrühen von losem Tee in Tassen, Bechern oder kleinen Teekannen.
Produktdetails
- Modell: bonVIVO Puri
- Material: Edelstahl (rostfrei, geschmacksneutral)
- Farbe: Kupfer / Rosegold-Finish
- Feines Mikrosieb für optimale Aromaentfaltung
- Geeignet für alle losen Teesorten (z. B. Kräuter, Grüntee, Schwarztee)
- Mit praktischer Abtropfschale / Deckel
- Spülmaschinengeeignet
Besondere Merkmale
Durch sein extra feines Sieb hält der bonVIVO Puri selbst kleinste Teepartikel zurück und sorgt so für ein sauberes, aromatisches Teeerlebnis. Der hitzebeständige Edelstahl ist langlebig, rostfrei und einfach zu reinigen – ideal für den täglichen Gebrauch.
Sicherheitshinweise
- Nur mit heißen, nicht kochenden Flüssigkeiten befüllen (max. 100 °C).
- Teesieb nach Gebrauch vorsichtig entnehmen – Metallteile können heiß sein.
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Vor dem ersten Gebrauch gründlich mit warmem Wasser reinigen.
- Bei sichtbaren Beschädigungen nicht weiterverwenden.
Zustand
Das Teesieb befindet sich in neuwertigem Zustand – keine Beschädigungen, nur minimalste Gebrauchsspuren möglich. Ideal als Geschenk oder für den eigenen Teegenuss.
Lieferumfang
- 1x bonVIVO Puri Teesieb aus Edelstahl (Kupfer-Look)
- 1x passender Edelstahldeckel / Abtropfschale
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
BonVIVO
- Nur mit heißen, nicht kochenden Flüssigkeiten befüllen (max. 100 °C).
- Teesieb nach Gebrauch vorsichtig entnehmen – Metallteile können heiß sein.
- Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Vor dem ersten Gebrauch gründlich mit warmem Wasser reinigen.
- Bei sichtbaren Beschädigungen nicht weiterverwenden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.




