Artikelnummer (SKU):EB-166933715074
Blomus Papierkorb 65253 Höhe 38 cm Edelstahl Design Papierkorb
Blomus Papierkorb 65253 Höhe 38 cm Edelstahl Design Papierkorb
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Blomus Papierkorb 65253 – Höhe 38 cm
Der hochwertige Blomus Papierkorb 65253 überzeugt durch sein modernes, zeitloses Design und eine erstklassige Verarbeitung. Mit einer Höhe von 38 cm eignet er sich ideal für Büro, Homeoffice oder Wohnräume. Es handelt sich um eine neuwertige Retoure – technisch und optisch in einwandfreiem Zustand.
Produktdetails
- Marke: Blomus
- Modell: 65253
- Produkttyp: Papierkorb / Abfalleimer
- Höhe: ca. 38 cm
- Material: Metall / Stahl (modellabhängig)
- Farbe: Neutral / Edelstahloptik (je nach Ausführung)
- Zustand: Neuwertige Retoure
Besondere Merkmale & Vorteile
Der Blomus Papierkorb steht für minimalistisches Design und hohe Funktionalität. Dank seiner stabilen Ausführung ist er langlebig und leicht zu reinigen. Das schlichte Design fügt sich harmonisch in moderne Wohn- und Arbeitsumgebungen ein.
Hinweis zum Zustand „Neuwertige Retoure“
Der Artikel stammt aus einer Retoure und befindet sich in neuwertigem Zustand. Mögliche minimale Gebrauchsspuren an der Verpackung sind nicht auszuschließen. Die Funktion des Produkts ist vollständig gegeben.
Sicherheits- und Verbraucherhinweise
- Nur bestimmungsgemäß als Papierkorb verwenden
- Nicht überfüllen – Kipp- oder Verletzungsgefahr
- Bei Metallausführung auf scharfe Kanten prüfen
- Nicht für Kinder geeignet – kein Spielzeug
- Von offenen Flammen und Hitzequellen fernhalten
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
blomus GmbHAdresseMescheder Straße 24, Sundern, 59846, DEE-Mailsupport@blomus.com
- Nur bestimmungsgemäß als Papierkorb verwenden
- Nicht überfüllen – Kipp- oder Verletzungsgefahr
- Bei Metallausführung auf scharfe Kanten prüfen
- Nicht für Kinder geeignet – kein Spielzeug
- Von offenen Flammen und Hitzequellen fernhalten
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
