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BioChef Arizona Sol Dörrautomat/Dörrgerät mit 9 Einschüben
BioChef Arizona Sol Dörrautomat/Dörrgerät mit 9 Einschüben
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BioChef Arizona Sol Dörrautomat/Dörrgerät mit 9 Einschüben
Der BioChef Arizona Sol Dörrautomat ist die ideale Lösung für gesundes und natürliches Dörren von Obst, Gemüse, Kräutern und Fleisch. Mit seinen 9 Einschüben bietet er großzügigen Platz und maximale Flexibilität für Ihre Dörrprojekte. Perfekt für den Haushalt, in dem Gesundheit und Nachhaltigkeit großgeschrieben werden.
Produktmerkmale:
9 herausnehmbare Einschübe aus Edelstahl
Einstellbare Temperatur von 35 °C bis 70 °C – ideal für Rohkost
Leiser Betrieb und energieeffizienter Motor
Einfach zu reinigendes Design
Transparentes Fenster zur Beobachtung des Dörrvorgangs
Produktsicherheitsinformationen:
Verwenden Sie das Gerät ausschließlich auf einer stabilen und hitzebeständigen Oberfläche.
Halten Sie das Gerät fern von Wasser und Feuchtigkeit.
Lesen Sie vor der ersten Benutzung die Bedienungsanleitung sorgfältig durch.
Das Gerät ist nicht für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen.
Der BioChef Arizona Sol Dörrautomat kombiniert moderne Technologie mit hochwertigem Design – für natürliche und haltbare Lebensmittel, ganz ohne Konservierungsstoffe.
Lieferumfang:
1 x BioChef Arizona Sol Dörrautomat
9 x Edelstahl-Einschübe
1 x Benutzerhandbuch
Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr. : DE358113233
WEEE-Nr. DE43541249
Lucid-Nr. DE5775467531556
Produktinformationen
Produktsicherheitsinformationen:
Verwenden Sie das Gerät ausschließlich auf einer stabilen und hitzebeständigen Oberfläche.
Halten Sie das Gerät fern von Wasser und Feuchtigkeit.
Lesen Sie vor der ersten Benutzung die Bedienungsanleitung sorgfältig durch.
Das Gerät ist nicht für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen.
Der BioChef Arizona Sol Dörrautomat kombiniert moderne Technologie mit hochwertigem Design – für natürliche und haltbare Lebensmittel, ganz ohne Konservierungsstoffe.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.