SKU:EB-167501408908
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Bikemate Fahrrad-Spiralkabelschloss – Sicher & Flexibel
Schützen Sie Ihr Fahrrad effektiv mit dem hochwertigen Spiralkabelschloss von Bikemate. Dieses Schloss kombiniert Stabilität mit flexibler Handhabung – ideal für den täglichen Einsatz.
Produktdetails
- Länge: ca. 180 cm – ideal zum Anschließen an festen Gegenständen
- Material: Robustes Stahlkabel mit Kunststoffummantelung zum Schutz vor Lackschäden
- Schließmechanismus: Zahlenschloss – kein Schlüssel notwendig
- Farbdesign: Schwarz mit neutralem Look – passt zu jedem Fahrrad
- Gewicht: Leicht und dennoch stabil – perfekte Kombination aus Sicherheit und Transportkomfort
Besondere Vorteile
- Flexibles Kabel ermöglicht vielseitige Verwendung
- Zahlencode individuell einstellbar
- Witterungsbeständig und langlebig
- Ideal auch für Roller, Kinderfahrräder oder Gartengeräte
Sicherheitshinweise
- Bitte wählen Sie einen individuellen Zahlencode und notieren Sie ihn sicher.
- Verwenden Sie das Schloss immer an einem festen, unbeweglichen Objekt (z. B. Laternenmast oder Fahrradständer).
- Zur Erhöhung der Sicherheit empfiehlt es sich, zusätzlich ein Bügelschloss zu verwenden.
- Lagern Sie das Schloss trocken, um die Mechanik langfristig funktionsfähig zu halten.
Investieren Sie in Ihre Sicherheit – mit dem Bikemate Fahrrad-Spiralkabelschloss sind Sie bestens ausgestattet!
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
ALDI Nord Deutschland Stiftung & Co. KGAdresseEckenbergstraße 16b, Essen, 45307, DEE-Mailimpressum@aldi-nord.de
Bitte wählen Sie einen individuellen Zahlencode und notieren Sie ihn sicher.
Verwenden Sie das Schloss immer an einem festen, unbeweglichen Objekt (z. B. Laternenmast oder Fahrradständer).
Zur Erhöhung der Sicherheit empfiehlt es sich, zusätzlich ein Bügelschloss zu verwenden.
Lagern Sie das Schloss trocken, um die Mechanik langfristig funktionsfähig zu halten.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
