SKU:EB-167196375669
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BEEM Kaffeedose mit Messlöffel - 700g
Perfekte Aufbewahrung für Ihren Kaffee
Die BEEM Kaffeedose mit Messlöffel bietet Ihnen die ideale Möglichkeit, Ihren Kaffee oder andere trockene Lebensmittel sicher, frisch und stilvoll aufzubewahren. Die hochwertige Verarbeitung und das durchdachte Design machen diese Kaffeedose zu einem unverzichtbaren Accessoire für jeden Kaffeeliebhaber.
Produkteigenschaften:
- Fassungsvermögen: 700g - ideal für Kaffeebohnen oder gemahlenen Kaffee
- Inklusive praktischem Messlöffel mit Aufbewahrungsmöglichkeit
- Aromadichter Verschluss für länger anhaltende Frische
- Hochwertiges Edelstahl-Design - robust und leicht zu reinigen
- Vielfältig einsetzbar - auch für Tee, Zucker, Kakao oder Müsli
Produktsicherheitsinformationen:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um eine sichere Verwendung der BEEM Kaffeedose zu gewährleisten:
- Die Dose ist nicht für die Mikrowelle oder den Geschirrspüler geeignet.
- Vor dem ersten Gebrauch mit warmem Wasser und milder Seife reinigen.
- Von Kindern fernhalten, um Verletzungen durch den Messlöffel zu vermeiden.
Lieferumfang:
- 1x BEEM Kaffeedose (700g Fassungsvermögen)
- 1x Messlöffel
Mit der BEEM Kaffeedose erhalten Sie nicht nur ein praktisches und elegantes Produkt, sondern sorgen auch dafür, dass Ihr Kaffee immer optimal gelagert ist. Zögern Sie nicht und bestellen Sie jetzt!
IT-Service Jens Fleischmann
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
HerstellerUnternehmensnameDS e-Sales GmbHAdresseStormarnring 14, Stapelfeld, 22145, DEE-Mailservice@dse-sales.deTelefon49(0)38851314-336
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um eine sichere Verwendung der BEEM Kaffeedose zu gewährleisten:
Die Dose ist nicht für die Mikrowelle oder den Geschirrspüler geeignet.
Vor dem ersten Gebrauch mit warmem Wasser und milder Seife reinigen.
Von Kindern fernhalten, um Verletzungen durch den Messlöffel zu vermeiden.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.