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Artikelnummer (SKU):202601679688.047

Atosa Affen Kostüm Baby 6–12 Monate Tierkostüm Overall

Atosa Affen Kostüm Baby 6–12 Monate Tierkostüm Overall

Regulärer Preis €15,00 EUR
Angebotspreis €15,00 EUR Regulärer Preis €23,95 EUR
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    Atosa Baby Kostüm Affe – Größe 6–12 Monate

    Das niedliche Atosa Kostüm Affe für Babys in der Größe 6–12 Monate ist die perfekte Verkleidung für Karneval, Fasching, Motto-Partys oder Fotoshootings. Mit seinem süßen Design sorgt das Affen-Kostüm garantiert für strahlende Gesichter.

    Produktdetails

    • Marke: Atosa
    • Produktart: Baby Kostüm / Tierkostüm
    • Motiv: Affe
    • Größe: 6–12 Monate
    • Zielgruppe: Babys
    • Anlass: Karneval, Fasching, Mottoparty, Fotoshooting
    • Angenehm zu tragen und kindgerecht verarbeitet

    Besondere Merkmale & Vorteile

    Das Affen-Kostüm von Atosa überzeugt durch sein liebevolles Design und eine bequeme Passform. Es bietet ausreichend Bewegungsfreiheit und ist ideal für kurze Tragezeiten bei festlichen Anlässen. Perfekt geeignet für unvergessliche Erinnerungsfotos.

    Pflegehinweise

    Um die Qualität des Kostüms zu erhalten, empfehlen wir:

    • Schonende Handwäsche
    • Nicht im Trockner trocknen
    • Nicht bügeln
    • Von offenen Flammen fernhalten

    Sicherheits- und Verbraucherhinweise

    • Kein Spielzeug – nur als Kostüm zu verwenden
    • Nur unter Aufsicht von Erwachsenen tragen lassen
    • Von Feuer und starken Hitzequellen fernhalten
    • Vor Gebrauch auf Schäden prüfen
    • Bei Unwohlsein oder Hautreizungen sofort ablegen
    Neuwertiger Artikel mit Verpackungsschäden. 

    Atosa Catering EquipmentAdresseLaubenhofstr. 25-27, Essen, 45326, DEE-Mailkontakt@atosa.de

    • Kein Spielzeug – nur als Kostüm zu verwenden
    • Nur unter Aufsicht von Erwachsenen tragen lassen
    • Von Feuer und starken Hitzequellen fernhalten
    • Vor Gebrauch auf Schäden prüfen
    • Bei Unwohlsein oder Hautreizungen sofort ablegen
    • Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

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