SKU:EB-167619572591
Arebos Rollbrett, 2er Set, 200 kg Traglast, 1B-Ware
Arebos Rollbrett, 2er Set, 200 kg Traglast, 1B-Ware
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Das AREBOS Rollbrett 2er Set ist die ideale Lösung für den einfachen und sicheren Transport schwerer Möbelstücke, Haushaltsgeräte oder Kartons. Dank seiner robusten Verarbeitung und einer hohen Traglast von bis zu 200 kg pro Brett ist es sowohl für private als auch gewerbliche Anwendungen bestens geeignet.
Produktdetails
- Marke: AREBOS
- Typ: Rollbrett / Möbelroller im 2er Set
- Traglast: jeweils bis zu 200 kg
- Material: Robustes Sperrholz mit rutschhemmender Oberfläche
- Maße: ca. 58 x 30 x 10 cm je Rollbrett
- 360° drehbare Lenkrollen aus Kunststoff
- Tragegriff für einfachen Transport
Besondere Merkmale
Die Rollbretter verfügen über eine rutschhemmende Oberfläche für zusätzliche Sicherheit beim Transport. Dank der leichtgängigen 360°-Rollen sind die Bretter besonders wendig, auch auf engem Raum. Die stabilen Tragegriffe erleichtern das Verstauen und den Transport der Rollbretter.
Sicherheitshinweise
- Die maximale Tragkraft von 200 kg pro Rollbrett darf nicht überschritten werden.
- Nur auf ebenem und stabilem Untergrund verwenden.
- Keine Personen oder Tiere auf dem Rollbrett befördern.
- Beladene Rollbretter nicht unbeaufsichtigt auf schrägen Flächen stehen lassen – Kipp- oder Wegrollgefahr!
- Regelmäßig den Zustand der Rollen und der Tragfläche kontrollieren.
- Beim Transport schwerer Lasten geeignete Schutzkleidung (z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe) tragen.
Zustand
Neuwertige Retoure mit Fehler. Ein Rollbrett hat einen Fehler an der Kante. Siehe Bilder.
Sandweg 3
91617 Oberdachstetten
UST-IdNr.: DE358113233
WEEE-Nr.: DE43541249
Lucid-Nr.: DE5775467531556
Produktinformationen
AREBOS
- Die maximale Tragkraft von 200 kg pro Rollbrett darf nicht überschritten werden.
- Nur auf ebenem und stabilem Untergrund verwenden.
- Keine Personen oder Tiere auf dem Rollbrett befördern.
- Beladene Rollbretter nicht unbeaufsichtigt auf schrägen Flächen stehen lassen – Kipp- oder Wegrollgefahr!
- Regelmäßig den Zustand der Rollen und der Tragfläche kontrollieren.
- Beim Transport schwerer Lasten geeignete Schutzkleidung (z. B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe) tragen.
- Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen: - Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc., - Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, - Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
